Bisherige Normen bestanden wie bereits erwähnt aus einem Buchstaben und einer Zahl: Der Buchstabe entspricht der Kurzbezeichnung des Baustoffes, die Zahl (30, 60, 90, 180) entspricht der Funktionserhalts-Dauer, angegeben in Minuten.
Mögliche Kurzbezeichnungen waren:
- F: Wände, Decken, Gebäudestützen und -unterzüge, Treppen
- T: Türen und Klappen
- G: Brandschutzverglasung oder Fensterelement
- L: Lüftungskanal und -leitungen
- E: Elektroinstallationskanal oder Installationsleitungen
- K: Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
- R: Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
- S: Schott, Kabelbrandschott
- W: Nichttragende Außenwände
Seit einiger Zeit gibt es jedoch eine europaweite Norm (EN 13501), alle neu erstellten Brandschutzpläne beinhalten nun die neuen Kennzeichnungen. Für die Feuerwehr bedeutet dies nun eine Umstellung da vom Einsatzleiter nun sowohl die alten Normen (ältere Brandschutzpläne) als auch die neuen Normen verstanden werden müssen.
Laut EN 13501 setzen sich Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nun aus folgenden Kurzbezeichnungen zusammen:
- R: Tragfähigkeit
- E: Raumabschluss, Dichtheit gegen Rauch
- I: Wärmedämmung
Das bedeutet, dass die Kurzbezeichnung nichts mehr über das Gebäudeelement (z.B. Tür, Fenster etc.) sondern nur mehr über den Baustoff selbst etwas aussagt. Die Zahl dahinter (Funktionserhalts-Dauer) bleibt bestehen, wird jedoch feiner unterteilt: 15, 30, 45, 60, 75, 90, 120, 180.
Beispiel: Eine tragende Mauer (z.B. mit Rigips) eines Wohnhauses ist tragfähig + dicht + wärmedämmend und erhält daher die Feuerwiderstandsbezeichnung REI 90. Hingegen ist eine Betonsäule nur tragfähig - gemeint ist hier, dass sowohl Rauch als auch Hitze auf der einen Seite der Säule daher auch auf der anderen Säulenseite auftreten: Sie erhält daher z.B. R 180.
Für weitere Details siehe http://www.pruefstelle.at/Brandwiderstandsklassen%20EN.pdf.